Transparenzhinweis: 

Ich bin hauptberuflich als Steuerberater bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellt und übe die Steuerberatung unter BÜHNER.STEUERN nebenberuflich aus. Aus diesem Grund ist mein Tätigkeitsbereich auf Privatpersonen, Selbständige sowie kleine Personen- und Kapitalgesellschaften beschränkt. Vor jeder Mandatsübernahme prüfe ich, ob ein Interessenkonflikt besteht.

STEUERBERATER KENNETH BÜHNER · MAINZ

Steuerberatung für Privatpersonen, Selbständige und kleine Unternehmen.

 

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu meinem Tätigkeitsbereich, zu den Leistungen im Überblick sowie zu meiner Person. Für Anfragen steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung.

 

01 – Tätigkeitsbereich
Für wen ich tätig bin.

Mein Tätigkeitsbereich umfasst die steuerliche Betreuung von Privatpersonen und kleinen Unternehmen. 

Die folgende Übersicht dient der Orientierung.

PRIVATPERSONEN

 

Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre sowie Privatpersonen mit Kapitalerträgen oder mehreren Einkunftsarten.

 

PRIVATE VERMIETER

 

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einzelner Wohnungen oder Immobilien im Privatvermögen.

SELBSTÄNDIGE & FREIBERUFLER

 

Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinunternehmer, insbesondere mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

KLEINE PERSONENGESELLSCHAFTEN

 

GbR, Partnerschaftsgesellschaften sowie kleine OHG und KG.

KLEINE KAPITALGESELLSCHAFTEN

 

Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB, etwa die UG (haftungsbeschränkt) oder die kleine GmbH.

GRÜNDUNG & EINSTIEG

 

Steuerliche Fragen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, etwa zur steuerlichen Erfassung, Umsatzsteuer und Gewinnermittlung.

02 – Abgrenzung
Was ich nicht übernehme.

Aufgrund meiner hauptberuflichen Tätigkeit und zur Vermeidung von Interessenkonflikten übernehme ich insbesondere folgende Mandate nicht:

 

– Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB)

 

– Unternehmen mit gesetzlicher Prüfungspflicht des Jahresabschlusses

 

– Konzerne, Unternehmensgruppen und Organschaften

 

– Größere Personengesellschaften, insbesondere GmbH & Co. KG mit entsprechendem Umfang

 

– Grenzüberschreitende Steuerstrukturierung und Verrechnungspreise

 

– Umwandlungen, Unternehmenskäufe und Due-Diligence-Prüfungen

 

– Mandanten, die zugleich von meinem Arbeitgeber betreut werden

 

– Mandate, bei denen ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann

 

 

Kontaktieren Sie BÜHNER.STEUERN

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